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Liebe Hörer und Hörerinnen!
LLR geht in eine längere Sendepause - ab dem 1.10.2010 sind wir für euch wieder On Air.
Wir wünschen euch einen tollen Sommer und freuen uns auf den Neustart in einen heissen Herbst.

Die Radioleitung
 
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  Essen - Essener Starchirurg Broelsch muss drei Jahre ins Gefängnis  
 
Essen. Der ehemalige Essener Starchirurg Christoph Broelsch muss ins Gefängnis. Das Landgericht Essen verurteilte ihn wegen Bestechlichkeit und weiterer Delikte zu drei Jahren Haft. Es sprach von einem "Eigenvorteil" durch die von ihm geforderten Patienten-"Spenden".

Eine Bewährung ist bei diesem Strafmaß ausgeschlossen. Die XXI. Strafkammer sah den 65-jährigen Düsseldorfer, der seit 1998 als Chefarzt am Essener Universitätsklinikum arbeitete, nicht in allen Punkten der Anklage schuldig. Verurteilt wurde er wegen Bestechlichkeit in 30 Fällen, Betruges in acht Fällen, versuchten Betruges und Steuerhinterziehung in zwei Fällen.

Broelsch selbst nahm das Urteil nach außen gelassen auf. Zuvor hatte er sich geduldig filmen und fotografieren lassen, hatte sogar noch ein Lächeln übrig. Direkt nach dem Urteil hörte er sich die Begründung mit zeitweise geschlossenen Augen an.
Mehrere tausend Euro "ultimativ gefordert"

Richter Wolfgang Schmidt wies die Argumentation des als "Leberpapst" gerühmten Angeklagten zurück, er habe Spenden nur als Geste der Dankbarkeit von seinen Patienten erbeten. Tatsächlich habe Broelsch jeweils mehrere tausend Euro "ultimativ gefordert" und von der Zahlung eine bevorzugte Behandlung abhängig gemacht.

Broelsch "Spenden"-Praxis erfülle klar den Tatbestand der Bestechlichkeit, führte Schmidt weiter aus. Als Beamter dürfe der Arzt seine Arbeit nicht von Zuwendungen beeinflussen lassen, erinnerte der Richter ausdrücklich an das "Rechtsgut der Unkäuflichkeit der Tätigkeit eines Amtsträgers". Broelsch habe auch selbst direkt von den Spenden profitiert, indem er von dem Geld seine Reisen zu Kongressen finanzierte, ohne an die engen Richtlinien des Landes bei der Spesenabrechnung gebunden zu sein.

Klar habe er auch seine Dienstpflicht verletzt, indem er die Entscheidung, von welchem Arzt der Patient operiert werde, von der "Spende" abhängig machte. Einen Verbotsirrtum gestand die Kammer ihm nicht zu. Schmidt: "Er wusste genau, dass die Bevorzugung von Patienten gegen Geld strafbar ist."

Quelle: www.derwesten.de
 
     
  Schwarzer Abt am 12. März 2010 18:37:46  0 Kommentare · 47 gelesen · Drucken  
     
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